Die Corona Pandemie stellt uns alle vor Herausforderungen. Die Gesundheit von Gästen und Mitarbeitern des Feriendorfs hat für uns die höchste Priorität. Daher haben sich das Feriendorf und die Eigentümer der Ferienwohnungen intensiv darauf vorbereitet, Infektionsrisiken zu beseitigen und allen Gästen einen sicheren Aufenthalt im Feriendorf zu ermöglichen. Durch die abgeschlossenen Wohnungen, die es jedem Gast schon erlauben, sich wie zuhause zu fühlen, sich selbst zu versorgen und somit viele Risiken zu vermeiden, sind Ferienwohnungen der ideale Urlaubsort auch in Zeiten der Pandemie.

Die Pandemie ist aber nicht vorbei und wir befinden uns leider in der Omikron Welle. Zum 03. April 2022 wurden die meisten rechtlichen Einschränkungen für den Touristikbereich aufgehoben. Es werden aber weiterhin Hygienemaßnahmen empfohlen. Insbesondere das Tragen von medizinischen oder FFP2 Masken in öffentlichen Innenräumen und die Einhaltung der Abstandsregeln ist dringend zu empfehlen.

Die Beschränkungen für die Beherbergung und die Nutzung von Schwimmbad und Sauna sind aufgehoben.

Am Donnerstag, den 22.12.2022 betrug im Landkreis Passau die
7-Tage-Inzidenz 88,6
Wir freuen uns, Sie als Urlauber begrüßen zu können.

Was in Bayern Corona bedingt generell gilt, kann in der FAQ-Liste des Bayerischen Innenministeriums nachgelesen werden, die Sie hier finden.

Es gelten noch folgende Bedingungen im Feriendorf zum Schutz von Gästen und Mitarbeitern:

  • Die Mitarbeiter des Feriendorfs und das Reinigungspersonal wurden bezüglich der Regelungen zum Infektionsschutz gesondert unterwiesen und halten die Hygieneregeln ein.
  • Die üblichen Abstandsregeln von 1,5 m sollen zu allen Personen, die nicht zum eigenen Hausstand gehören, auch im Feriendorf eingehalten werden.
  • In geschlossenen gemeinschaftlich genutzten Räumen soll auch nach dem 03.04.2022 ein Mund-/Nasenschutz (medizinische / FFP2 Maske) getragen werden.
  • Das Hallenbad wurde mit erheblichen Investitionen mit einer neuen Frischluft-Lüftunganlage ausgestattet, so dass auch lüftungstechnisch das Infektionsrisiko minimiert wurde. Für die Nutzung der Schwimmbäder ist eine Reservierung für die jeweilige Nutzungszeit erforderlich.
  • Wohnungen werden nach erweiterten Hygienestandards vor jedem Neubezug gereinigt.
  • Darüber hinaus gilt generell eine Maskenpflicht in Bayern
    • in Verkehrsmitteln des Fernverkehrs sowie des öffentlichen Nahverkehrs
    • in Einrichtungen (Gebäude und geschlossene Räumlichkeiten einschließlich geschlossener Fahrzeugbereiche), die vulnerable Personengruppen betreuen wie Arztpraxen, Krankenhäuser, Pflegeeinrichtungen etc. …

Alle Angaben ohne Gewähr – es gelten die jeweils gültigen rechtlichen Vorgaben und die Regelungen des Feriendorfs zum Zeitpunkt des Aufenthaltes

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